Prüfung von PSAgA
gegen Absturz

(Sachkundige Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz)
Prüfung durch eine sachkundige Person nach DGUV Regel 112-198 / 112-199 und DGUV Grundsatz 312-906 – direkt bei Ihnen vor Ort.

Für wen ist unser Prüfservice geeignet?

Die regelmäßige Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wir prüfen Ihre PSAgA fachgerecht durch eine sachkundige Person und dokumentieren das Prüfergebnis nachvollziehbar.

Unser mobiler Prüfservice richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, deren Beschäftigte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden, beispielsweise:
  • Industrie- und Produktionsunternehmen
  • Dachdecker- und Handwerksbetriebe
  • Gerüstbauunternehmen
  • Montage- und Wartungsunternehmen
  • Windkraft- und Energieversorgungsunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen mit Arbeiten auf Dächern, Leitern, Arbeitsbühnen oder anderen absturzgefährdeten Bereichen
Wir führen die Prüfung direkt bei Ihnen vor Ort durch. Dadurch werden Transport- und Versandaufwand reduziert und die Ausrüstung steht schnell wieder für den Einsatz bereit.

Warum eine regelmäßige PSAgA-Prüfung wichtig ist

PSAgA dient dem Schutz vor lebensgefährlichen Absturzunfällen. Beschädigungen oder Verschleiß sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Regelmäßige sachkundige Prüfungen helfen dabei, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und nicht mehr sicher verwendbare Ausrüstung aus dem Einsatz zu nehmen. Die DGUV betont die besondere Bedeutung der regelmäßigen Prüfung aufgrund der lebenswichtigen Schutzfunktion dieser Ausrüstung.

Prüfung nach DGUV Grundsatz 312-906

Unsere Prüfungen orientieren sich insbesondere an der DGUV Regel 112-198, der DGUV Regel 112-199, dem DGUV Grundsatz 312-906, den Herstellerangaben sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen. Der DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt die Grundlagen für die Qualifizierung von Personen zur sachkundigen Überprüfung und Beurteilung persönlicher Absturzschutzausrüstungen – Voraussetzung sind eine ausreichende fachliche Ausbildung und Erfahrung sowie Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik, die durch einen erfolgreich absolvierten Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906 erfüllt werden.

Wichtig: Gibt ein Hersteller für bestimmte Produkte zusätzliche Anforderungen oder eine Prüfung durch besonders autorisierte Personen vor, sind diese Vorgaben zu beachten.
Wie häufig muss PSAgA geprüft werden?
Die Prüfung erfolgt entsprechend den Herstellerangaben, den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen. Die DGUV gibt als Mindestanforderung eine Prüfung durch eine sachkundige Person mindestens alle 12 Monate an; je nach Einsatzbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.

Eine zusätzliche Überprüfung ist insbesondere erforderlich nach aufgefangenen Abstürzen, außergewöhnlichen Belastungen, starken mechanischen Beschädigungen, Kontakt mit aggressiven Chemikalien oder außergewöhnlicher Hitzeeinwirkung. Nach einem aufgefangenen Absturz darf die betroffene PSAgA nicht einfach weiterverwendet werden.

Folgende Städte werden von uns angefahren:
Unser mobiler Prüfservice ist insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Umgebung verfügbar. Wir fahren unter anderem folgende Städte und Regionen an: Aachen, Ahlen, Alsdorf, Arnsberg, Bad Honnef, Bad Oeynhausen, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Bonn, Bottrop, Brühl, Castrop-Rauxel, Detmold, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Emmerich, Erftstadt, Essen, Euskirchen, Frechen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Gütersloh, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Hilden, Hürth, Iserlohn, Jülich, Kaarst, Kerpen, Kleve, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lippstadt, Lünen, Marl, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Ratingen, Remscheid, Rheinbach, Rheinberg, Rheine, Sankt Augustin, Schwelm, Siegburg, Siegen, Solingen, Troisdorf, Unna, Velbert, Viersen, Wachtberg, Warendorf, Wermelskirchen, Wesel, Wesseling, Witten und Wuppertal.

Ihr Standort ist nicht dabei? Kein Problem. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gerne, ob wir Ihren Standort ebenfalls anfahren können.

Welche PSAgA wird geprüft?

Auffanggurte, Haltegurte und Sitzgurte

Beispielsweise nach EN 361, EN 358 und EN 813 – kontrolliert werden unter anderem:

  • Gurtbänder auf Schnitte, Risse, Abrieb und Beschädigungen
  • Nähte und Nahtbilder
  • Beschläge und Verbindungselemente
  • Verstell- und Verschlussschnallen
  • Kennzeichnungen und Identifikationsangaben
  • Beschädigungen durch Chemikalien, Hitze oder UV-Strahlung
  • Sturzindikatoren, soweit vorhanden
  • Zustand entsprechend den Herstellerangaben und Ablegekriterien

Verbindungsmittel und Falldämpfer

Beispielsweise nach EN 354 und EN 355 – geprüft werden unter anderem:

  • Seile und Gurtbänder
  • Verbindungselemente und Falldämpfer
  • Nähte und Vernähungen
  • Schutzhüllen
  • Beschädigungen, Verschleiß und Verformungen
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
  • Zustand und Gebrauchsdauer gemäß Herstellerangaben

Höhensicherungsgeräte

Beispielsweise nach EN 360 – die Prüfung umfasst unter anderem:

  • Gehäuse und sichtbare Beschädigungen
  • Einzugsfunktion
  • Arretier- und Sperrfunktion
  • Zustand von Drahtseil oder Gurtband
  • Verbindungselemente
  • Sturzindikatoren, soweit vorhanden
  • Funktionsprüfung entsprechend den Herstellerangaben

Mitlaufende Auffanggeräte

Beispielsweise nach EN 353-1 und EN 353-2 – geprüft werden unter anderem:

  • Auffanggerät
  • Führungssystem bzw. Verbindung zur vorgesehenen Führung
  • Funktions- und Sperrmechanismen
  • Verbindungselemente
  • sichtbare Beschädigungen und Verschleiß
  • Kennzeichnung und Herstellerangaben
Bei Systemen mit Führung ist insbesondere darauf zu achten, dass Auffanggerät und zugehörige Führung entsprechend den Herstellerangaben als vorgesehenes System zusammengehören.

Verbindungselemente und Anschlageinrichtungen

Beispielsweise nach EN 362 bzw. EN 795, soweit Bestandteil des Prüfauftrags. Bei Verbindungselementen werden Verschluss- und Verriegelungsmechanismen, Beschädigungen, Verformungen, Korrosion und Verschleiß kontrolliert. Bei Anschlageinrichtungen sind zusätzlich die Herstellerangaben, die Montagebedingungen und die für die konkrete Anschlageinrichtung geltenden Anforderungen zu berücksichtigen.

Rettungs- und Abseilgeräte

Je nach Bauart können auch Rettungs- und Abseilgeräte Bestandteil des Prüfauftrags sein. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Zustand und Vollständigkeit
  • sichtbare Beschädigungen
  • Funktionsfähigkeit
  • Kennzeichnung und Herstellerangaben
  • Wartungs- und Prüfvorgaben
Für Rettungsausrüstungen sind insbesondere die Anforderungen der DGUV Regel 112-199 zu beachten.

Wie läuft die Prüfung ab?

1. Terminvereinbarung

Wir stimmen den Prüftermin individuell mit Ihnen ab und kommen direkt zu Ihrem Betrieb, Ihrer Niederlassung oder einem vereinbarten Einsatzort.

2. Erfassung der Ausrüstung

Die zu prüfenden Ausrüstungsgegenstände werden anhand ihrer Kennzeichnungen und Identifikationsmerkmale erfasst – insbesondere Hersteller, Typ, Serien- oder Identifikationsnummer und weitere relevante Angaben.

3. Sachkundige Prüfung

Die Ausrüstung wird entsprechend ihrer Bauart und den Herstellerangaben einer fachgerechten Prüfung unterzogen. Beurteilt werden Zustand, Beschädigungen, Verschleiß, Funktion, Kennzeichnung sowie erkennbare sicherheitsrelevante Mängel.

4. Bewertung und Dokumentation

Festgestellte Mängel werden dokumentiert und hinsichtlich der weiteren Verwendbarkeit beurteilt. PSAgA mit sicherheitsrelevanten Mängeln darf nicht weiter verwendet werden und ist auszusondern bzw. dem Hersteller oder einer geeigneten Stelle zur weiteren Beurteilung zuzuführen.

5. Prüfkennzeichnung und Prüfnachweis

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert. Eine Prüfkennzeichnung kann entsprechend dem betrieblichen Prüfkonzept und den Herstellerangaben angebracht werden. Die Prüfaufzeichnungen enthalten insbesondere Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Angaben zur prüfenden Person.

Ihre Vorteile mit unserem mobilen Prüfservice

  • Prüfung direkt vor Ort – keine aufwendige Einsendung der Ausrüstung.
  • Weniger Transport- und Organisationsaufwand – wir kommen direkt zu Ihrem Unternehmen.
  • Flexible Terminvereinbarung – abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.
  • Nachvollziehbare Dokumentation – Prüfnachweis für Ihre Unterlagen.
  • Prüfung durch eine qualifizierte sachkundige Person – nach DGUV Grundsatz 312-906.
  • Schnelle Bewertung festgestellter Mängel – und auf Wunsch Prüfung größerer Bestände direkt an Ihrem Standort.

Sicherheit in der Höhe beginnt mit geprüfter Schutzausrüstung.

Lassen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz fachgerecht und nachvollziehbar prüfen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer PSAgA – direkt bei Ihnen vor Ort.

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+49 (0) 178 / 300 7430

Dilucaseminare@gmail.com